Änderungen im Unterhaltsvorschuss
Seit dem 01.07.2017 gibt es wesentliche Änderungen beim Unterhaltsvorschuss.
- Der Anspruch für Kinder gilt nun durchgehend bis zum 18. Lebensjahr. Die Beschränkung der Auszahlung auf eine Dauer von 6 Jahren ist aufgehoben. Bis zum 12. Lebensjahr wird Unterhaltsvorschuss immer ausgezahlt.
- Ab dem 12. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur bei einem Einkommen von mindestens 600€ sofern mit dem Unterhaltsvorschuss kein Anspruch auf ALG II oder Sozialhilfe besteht.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
- ab Juli 2017 für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro.
Anträge bekommen Sie über die Internetseite der Unterhaltsvorschusskasse Köln:
www.stadt-koeln.de/service/produkt/unterhaltsvorschuss-1
Bitte senden Sie die Anträge postalisch zu. Aufgrund der hohen Antragszahlen müssen Sie sich auf lange Bearbeitungszeiten einstellen.
Noch Fragen? Dann machen Sie einfach einen Termin für die Beratung oder kommen Sie in die Offenen Sprechstunden.