Frühe Hilfen

Im Januar 2012 wurde durch das neue Kinderschutzgesetz des Bundesfamilienministeriums eine Verstetigung und Weiterentwicklung der „Frühen Hilfe“ für Familien festgelegt.

In der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes können unerwartete Fragen, Probleme oder sogar Krisen auftreten, die die Eltern körperlich und seelisch an den Rand ihrer Belastbarkeit führen können. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes sollen Familien die Möglichkeit haben, neue und freiwillige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ziel in der praktischen Umsetzung des Gesetzes ist es, eine Brücke zwischen Gesundheits- und Jugendhilfe zu bauen. Köln hat in 2013 noch aktiver damit begonnen, dass sich Akteure der freien Jugendhilfe unter Leitung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zum Netzwerk Frühe Hilfen zusammen-geschlossen haben.


Frühe Hilfen – Für wen?

Werdende Eltern, Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis zu drei Jahren.
Das Angebot ist
KOSTENFREI und VERTRAULICH.


Der Vingster Treff bietet telefonische Beratung zu individuellen Fragen rund um das Kind bis zum dritten Lebensjahr. Schriftliche Informationen erhalten Eltern durch „KIWI“, dem KinderWillkommensbesuch. Professionelle und praktische Unterstützungen im häuslichen Umfeld bieten Familienhebammen schwangeren Frauen und jungen Familien mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr an.

 

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